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Produzierendes Gewerbe, Großhandel & Dienstleistungen
Produzierendes Gewerbe, Großhandel & Dienstleistungen

PRODUZIERENDES GEWERBE, GROSSHANDEL & DIENSTLEISTUNGEN

Sie stärken die Liquidität Ihres Unternehmens in dynamischen Zeiten.

Mittelständische Industrie- und Handelsunternehmen bewegen sich in einem Umfeld aus hohem Wettbewerbsdruck, internationalen Lieferketten und komplexer Unternehmensbesteuerung. Wir sichern Ihre Liquidität und optimieren Ihre Gesellschaftsstrukturen.

Ute König

Dipl.-Betriebswirtin (FH) und Steuerberaterin

Sie hat langjährige Erfahrung und Routine in der vollumfänglichen laufenden Betreuung, Bilanzierung und Deklaration komplexer Personen- und Kapitalgesellschaften im Mittelstand.

Dr. Moritz Menzel, LL.M.

Aufsichtsratsvorsitzender der Raiffeisenbank Main-Spessart eG und Gesetzeskommentator

Spezialist für Gesellschafter-Finanzen, Investitionsförderung und strategisches Controlling im Mittelstand.

Laufende Betreuung für Personen- & Kapitalgesellschaften

Ob GmbH, GmbH & Co. KG oder Holding: Wir übernehmen Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Finanzbuchhaltung mit höchster Routine. Sie erhalten saubere Bilanzen als Fundament für Ihre Bankenratings.

Geschäftsführer-Gehalt & verdeckte Gewinnausschüttungen

Anstellungsverträge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen bei Betriebsprüfungen im Fokus. Wir prüfen Gehälter, Tantiemen und Pensionen auf Angemessenheit und vermeiden steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA).

Innergemeinschaftliche Lieferungen & Ausfuhren

Grenzüberschreitender Warenverkehr im EU-Ausland erfordert exakte Zusammenfassende Meldungen (ZM) und Gelangensbestätigungen. Wir sichern den Vorsteuerabzug und die Steuerfreiheit Ihrer Lieferungen ab.

Investitionsförderung & Forschungszulage

Nutzen Sie staatliche Subventionen für Innovationen und Maschinen. Wir beantragen Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) und nutzen Sonderabschreibungen für Ihren Betrieb.

System-Analysen & Setup:

Prüfung bestehender ERP- und Warenwirtschaftssysteme und Einrichtung digitaler Beleg- und Lohnströme.

Jahresabschluss & Lagebericht:

Erstellung handels- und steuerrechtlicher Bilanzen inklusive E-Bilanz und Veröffentlichung im Unternehmensregister.

Gesellschafter-Beratung:

Laufende Begleitung bei Gewinnausschüttungsstrategien, Gesellschafterdarlehen und Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG).

Betriebsprüfungs-Verteidigung:

Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber Prüfern der Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger.

Unternehmensfinanzen sicher steuern.

Lassen Sie Ihre Bilanzen, Verträge und Handelsstrukturen von unseren Mittelstandsexperten begleiten.

Erstgespräch für Industrie & Handel vereinbaren >
Drei Mitarbeiter stehen an einer Theke und lachen in die Kamera

FRAGEN UND ANTWORTEN

Häufige Fragen zum Thema Produzierendes Gewerbe & Großhandel

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person einen Vermögensvorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten nicht eingeräumt hätte (Fremdvergleich). Beispiele sind überhöhte Gehälter, unübliche Tantiemen, zinslose Darlehen oder die private Nutzung von Firmenvermögen ohne vertragliche Grundlage. Eine vGA erhöht rückwirkend den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH und wird beim Gesellschafter als Kapitalertrag nachversteuert.

Über das Forschungszulagengesetz (FZulG) können Unternehmen aller Größenklassen eine steuerfreie Förderung für Entwicklungsprojekte, neue Produkte oder Verfahrensinnovationen erhalten. Gefördert werden bis zu 25 % (bei KMU bis zu 35 %) der Personalkosten für F&E-Personal. Die Forschungszulage wird direkt mit der Ertragsteuer verrechnet oder ausgezahlt.

Unternehmer, die ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG) führen, können nicht entnommene (thesaurierte) Gewinne auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % (zzgl. Soli) versteuern, anstatt ihren persönlichen Spitzensteuersatz anzuwenden. Erst bei späterer Entnahme erfolgt die Nachversteuerung. Wir berechnen für Sie, ob sich dieser Antrag im Vergleich zur Kapitalgesellschaft lohnt.

Damit eine Lieferung ins EU-Ausland steuerfrei bleibt, müssen die ausländische USt-IdNr. des Abnehmers zum Zeitpunkt der Lieferung qualifiziert bestätigt sein und die Gelangensbestätigung (oder ein alternativer Belegnachweis wie ein Frachtbrief) vorliegen. Fehlen diese Nachweise bei der Betriebsprüfung, wird die Lieferung rückwirkend mit deutscher Umsatzsteuer belegt.

Wir übernehmen die Vorbereitung aller Daten (IDEA-Prüfsoftware), stellen bei Bedarf Räumlichkeiten in unserer Kanzlei zur Verfügung und verhandeln persönlich mit den Betriebsprüfern. Mit Steuerberater Elmar Menzel haben wir einen Experten für steuerliche Verteidigungsstrategien und Finanzgerichtsverfahren im Team.

Der Branchenbereich wird von Steuerberaterin Ute König und Dr. Moritz Menzel, LL.M. geführt. Wir bieten gewerblichen Unternehmen in Lohr, Gemünden und Würzburg wissenschaftlich fundierte und praxiserprobte Betreuung.