
Dr. Moritz Menzel, LL.M.
Steuerberater, LL.M.
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Gesetzeskommentator und Spezialist für steuerfreie Umwandlungen, Holdingstrukturen und Erbschaftsteuererklärungen.

Steuerberater, LL.M.
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Gesetzeskommentator und Spezialist für steuerfreie Umwandlungen, Holdingstrukturen und Erbschaftsteuererklärungen.

Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt (FH)
Er begleitet seit Jahrzehnten Generationenwechsel und berät mit tiefem Verständnis für die Sorgen und Wünsche des Abgebenden.
Unvorbereitete Betriebsübertragungen können durch Erbschaft- oder Schenkungsteuer den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Wir nutzen Freibeträge und Verschonungsregeln konsequent, damit das Kapital im Betrieb bleibt.
Nicht jede Firmenstruktur eignet sich für die Übergabe. Durch Ausgliederungen, Spaltungen, Holding-Modelle oder den Wechsel der Rechtsform machen wir Ihr Unternehmen fit für die nächste Generation oder einen steueroptimierten Verkauf (M&A).
Die Abgabe des Unternehmens darf nicht zu Versorgungsengpässen führen. Wir entwickeln tragfähige Lösungen von Nießbrauchsrechten und Rentenzahlungen bis hin zu Familienpools und Holding-Verwaltungen, die Ihren Lebensstandard dauerhaft sichern.
Wenn mehrere Erben, weichende Erben oder externe Geschäftsführer beteiligt sind, braucht es eindeutige Verträge. Wir gestalten Poolvereinbarungen und Beiratsstrukturen, die Unstimmigkeiten vorausschauend verhindern.
Bewertung des Betriebs- und Privatvermögens sowie Klärung der persönlichen Wünsche von Übergeber und Übernehmer.
Ausarbeitung des steuerlichen und rechtlichen Fahrplans (Umwandlung, Schenkungsverträge, Nießbrauch).
Rechtssichere Bewertung des Betriebs- und Immobilienvermögens sowie Erstellung aller Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Schrittweise Vertragsumsetzung und Absicherung aller Beteiligten für einen reibungslosen Übergang.
FRAGEN UND ANTWORTEN
Eine steuerlich und organisatorisch optimale Nachfolge benötigt in der Regel 3 bis 5 Jahre Vorlaufzeit. Dieser Zeitraum ist notwendig, um gesellschaftsrechtliche Strukturen anzupassen (z. B. Gründung von Holdingstrukturen oder Rechtsformwechsel), steuerliche Behaltefristen einzuhalten und Vermögenswerte schrittweise sowie steueroptimiert zu übertragen. Eine frühzeitige Planung sichert den Fortbestand des Betriebs und schützt vor unvorhergesehenen Erbschaftsteuerbelastungen.
Das deutsche Steuerrecht bietet für Betriebsvermögen umfangreiche Verschonungsabschläge (§§ 13a, 13b ErbStG). Durch die gezielte Nutzung von gesetzlichen Freibeträgen, die Einräumung von Nießbrauchsrechten, die Umstrukturierung von schädlichem Verwaltungsvermögen oder den Aufbau von Familiengesellschaften lässt sich die Steuerlast spürbar senken. Wir prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen und erstellen eine maßgeschneiderte Übertragungsstrategie.
Bei der familieninternen Nachfolge stehen neben der steuerfreien Versorgungs- und Vermögensübertragung oft emotionale Faktoren, die Absicherung des Übergebers im Ruhestand und die Gleichbehandlung aller Erben im Vordergrund.
Beim Verkauf an Dritte (M&A) geht es primär um die Ermittlung des Unternehmenswerts, eine steueroptimierte Deal-Struktur (Asset Deal vs. Share Deal) und die Reduzierung von Haftungsrisiken im Rahmen einer Financial & Tax Due Diligence. Unsere Kanzlei deckt beide Wege mit spezialisierten Fachberatern vollumfänglich ab.
Oft entspricht die historische Rechtsform eines Unternehmens nicht den Anforderungen einer steueroptimierten Übergabe. Durch Umwandlungen, Spaltungen oder das Einbringen in eine Holding-Struktur vor der Nachfolge lässt sich betriebliches Vermögen von privaten Werten trennen. Dies schafft maximale Flexibilität: Teilbereiche können isoliert übergeben oder verkauft werden, während Immobilien oder Kapitalreserven im Familienbesitz verbleiben.
Der Ausstieg aus dem eigenen Unternehmen darf nicht zu finanziellen Engpässen führen. Wir entwickeln vertragliche Modelle wie Nießbrauch an Geschäftsanteilen, wiederkehrende Versorgungsleistungen / Rentenzahlungen oder die Verpachtung von Betriebsimmobilien aus einer Besitzgesellschaft. So bewahrt der Übergeber seine finanzielle Unabhängigkeit und behält auf Wunsch vertraglich zugesicherte Kontrollrechte.
Wir vereinen zwei entscheidende Welten: Mit Dr. Moritz Menzel, LL.M. (ausgewiesener Fachberater für Unternehmensnachfolge DStV e.V. und Gesetzeskommentator) bringen wir wissenschaftliche Tiefe in die Beratung. Gleichzeitig bringt Elmar Menzel die Erfahrung aus jahrzehntelanger Praxis und dem tiefen Verständnis für die Sorgen des Übergebenden mit. Mit Standorten in Lohr, Gemünden und Würzburg bieten wir hochspezialisierte Nachfolgeberatung direkt in Ihrer Region.