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HEILBERUFE & GESUNDHEITSWESEN
HEILBERUFE & GESUNDHEITSWESEN

HEILBERUFE & GESUNDHEITSWESEN

Sie entlasten Ihren Praxisalltag und schaffen finanzielle Freiräume.

Freiberufliche Heilberufe stehen zwischen rigiden Budgetierungen, komplexen Honorarstrukturen und hohen Investitionsrisiken. Wir beraten Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Pflegedienste mit tiefem Branchenverständnis – von der Niederlassung bis zur Praxisabgabe.

Nathalie Weikert

Steuerberaterin, Master of Science

Steuerberaterin und Gutachterin bei Forschungsaufträgen des Bundesministeriums der Finanzen – spezialisiert auf die steuerliche Betreuung von Ärzten, Apotheken und medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

Elmar Menzel

Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt (FH)

Senior-Experte und Dipl.-Betriebswirt (FH) – verfügt über jahrzehntelange Erfahrung bei der Bewertung und steuerlich günstigen Übertragung von Arztpraxen und Apotheken im Generationenwechsel.

PRAXISÜBERNAHME UND NIEDERLASSUNG

Der Kauf einer Praxis oder eines Vertragsarztsitzes erfordert eine präzise Bewertung des Goodwill. Wir begleiten die Finanzierungsstruktur, verhandeln den Kaufpreis und vermeiden die ungewollte Infizierung freiberuflicher Einkünfte.

BERUFSAUSÜBUNGSGEMEINSCHAFTEN

Kooperationen zwischen Medizinern bergen steuerliche Risiken bei Gewinnverteilung und Ausscheiden von Partnern. Wir gestalten BAG-Verträge, Apparategemeinschaften und MVZ-Strukturen rechtssicher nach Umwandlungssteuerrecht.

Umsatzsteuer auf Praxisleistungen

Heilbehandlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei, kosmetische Eingriffe oder Gutachten jedoch oft nicht. Wir trennen Ihre Umsätze sauber ab, um rückwirkende Umsatzsteuernachzahlungen bei Betriebsprüfungen zu verhindern.

PRAXISBEWERTUNG UND ABGABE IM RUHESTAND

Der Verkauf der Praxis stellt den finanziellen Abschluss der medizinischen Laufbahn dar. Wir ermitteln den Praxiswert nach dem modifizierten Ertragswertverfahren und sichern Fünftelregelung sowie Freibeträge (§ 16 EStG) optimal ab.

Ist-Analyse & Benchmark:

Branchenspezifischer Vergleich Ihrer Praxis-Kennzahlen (Verhältnis Personal- zu Materialkosten, Honorarstruktur KV/Privat) mit regionalen Durchschnitten.

Prozess-Einrichtung:

Digitale Anbindung von Praxisverwaltungssystemen (PVS) und Apotheken-Warenwirtschaften an die Finanzbuchhaltung.

Gestaltungsberatung:

Vorausschauende Begleitung von Investitionen in medizinische Großgeräte inklusive Investitionsabzugsbeträgen (IAB).

Nachfolge & Veräußerung:

Steueroptimierte Begleitung der Praxisübergabe an Nachfolger oder Abgabe von Sitzanteilen.

Ihre Praxis oder Apotheke in sicheren Händen.

Lassen Sie Ihre Praxisstruktur und Abrechnungsprozesse von unseren Spezialisten für Heilberufe prüfen

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Häufige Themen bei Heilberufen

Erzielt eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) auch nur in geringem Umfang gewerbliche Einkünfte – etwa durch den Verkauf von Pflegeprodukten, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ohne medizinische Indikation oder den Einsatz angestellter Ärzte ohne eigenen leitenden Einfluss –, können die gesamten Einkünfte der Praxis als gewerblich „infiziert“ werden. Dies führt zur Gewerbesteuerpflicht aller Praxisgewinne. Wir verhindern dies durch saubere Ausgliederung in eine rechtlich getrennte Schwestergesellschaft.

Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist, kann bei der einmaligen Abgabe der Praxis den ermäßigten Steuersatz (sog. Fünftelregelung nach § 34 EStG) sowie einen Freibetrag von bis zu 45.000 € nach § 16 EStG in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die gesamte Praxis inklusive aller wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert wird.

Gemäß § 4 Nr. 14 UStG sind nur heilberufliche Leistungen steuerfrei, die der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten dienen. Nicht befreit sind rein kosmetische Operationen, medizinische Gutachten für Versicherungen oder der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln. Wir richten Buchhaltungssysteme so ein, dass steuerbare und steuerfreie Umsätze automatisch getrennt erfasst werden.

Ein MVZ in der Rechtsform einer GmbH bietet klare Haftungsbeschränkungen für die beteiligten Ärzte und vereinfacht das Anstellen von Ärztinnen und Ärzten massiv. Zudem ermöglicht die GmbH-Struktur eine Thesaurierung von Praxisgewinnen mit einem niedrigeren Ertragsteuersatz (ca. 30 % statt persönlichem Spitzensteuersatz von bis zu 45 %), was die Reinvestition in Medizintechnik erleichtert.

Apotheken unterliegen bei Betriebsprüfungen extrem strengen Kontrollen hinsichtlich Rezeptabrechnungen (Nettopreise, Herstellerrabatte) und Kassensystemen (TSE-Pflicht). Wir binden führende Apotheken-Warenwirtschaftssysteme direkt systemseitig an und erstellen GoBD-konforme Verfahrensdokumentationen für die Kassenführung.

Der Branchenbereich wird von Nathalie Weikert, M.Sc. (Fachautorin und Gutachterin für das BMF) gemeinsam mit Elmar Menzel verantwortet. Ärztliche Mandanten profitieren von einer spezialisierten Betreuung direkt an den Standorten Lohr, Gemünden und Würzburg.