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Gastronomie, Hotellerie & Lebensmittelhandwerk
Gastronomie, Hotellerie & Lebensmittelhandwerk

GASTRONOMIE, HOTELLERIE & LEBENSMITTELHANDWERK

Sie meistern Kassenprüfungen souverän und haben Ihre Margen klar im Blick.

Kaum eine Branche steht bei Finanzbehörden so stark unter Beobachtung wie die Gastronomie. Wir schützen Ihren Betrieb vor formellen Kassenfehlern, optimieren die Lohnstruktur für Servicekräfte und sichern Ihre Kalkulation ab.

Dr. Dominik Tschinkl

Steuerberater und Gesetzeskommentator

Er verfügt über umfangreiches Spezialwissen in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Betreuung großer Gastronomie- und Hotellerie-Mandate sowie Systemgastronomien.

Elmar Menzel

Senior-Experte und Dipl.-Betriebswirt (FH)

Er berät seit Jahrzehnten bei Betriebsprüfungen, Kassennachschauen und steuerlichen Verteidigungsstrategien im Beherbergungs- und Gastgewerbe.

GoBD-konforme Kassenführung (TSE)

Unangekündigte Kassennachschauen gehören in der Gastronomie zum Alltag. Wir prüfen Ihre Kassensoftware auf Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE), erstellen Verfahrensdokumentationen und verhindern Schätzungen bei Z-Bon-Abweichungen.

Differenzierte Umsatzsteuersätze

Ob Verzehr vor Ort, Außer-Haus-Verkauf oder Cateringservices: Die saubere Trennung von 7 % und 19 % Umsatzsteuer verlangt exakte Kassensystem-Programmierung. Wir sichern Ihre Umsatzerfassung prüfungssicher ab.

Lohnoptimierung & Aushilfskräfte

Hohe Fluktuation, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN) erfordern präzise Lohnbuchführung. Wir nutzen steuerfreie Lohnbausteine, um Ihre Personalkosten zu dämpfen und gleichzeitig die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

Warenwirtschaft & Wareneinsatzquote

Steigende Wareneinsatzquoten fressen Gewinne auf. Über branchenspezifische BWA-Auswertungen vergleichen wir Ihren Wareneinsatz und Schwund mit Benchmark-Werten und decken Kalkulationslücken sofort auf.

Kassen- & Prozess-Check:

Überprüfung der eingesetzten POS-Systeme auf GoBD-Konformität, TSE-Zertifikate und Verfahrensdokumentation.

Lohn-Setup:

Einrichtung digitaler Zeiterfassungsschnittstellen für die rechtssichere Abrechnung von Minijobbern und SFN-Zuschlägen.

Controlling & BWA:

Monatliche Soll-Ist-Vergleiche von Wareneinsatz, Personalkostenquote und Raumkosten zur aktiven Betriebssteuerung.

Prüfungsbegleitung:

Persönliche Vertretung bei unangekündigten Kassennachschauen und Außenprüfungen des Finanzamts.

Machen Sie Ihren Gastronomiebetrieb prüfungssicher.

Vermeiden Sie teure Steuernachzahlungen durch Kassenfehler. Lassen Sie Ihre Abläufe von unseren Branchenexperten prüfen.

Erstgespräch für Gastronomie vereinbaren >
Drei Mitarbeiter stehen an einer Theke und lachen in die Kamera

FRAGEN UND ANTWORTEN

Häufige Fragen zum Thema Gastronomie

Die TSE protokolliert alle Kassenaufzeichnungen unmanipulierbar auf einem Speichermedium. Fehlt die TSE oder ist sie nicht ordnungsgemäß angemeldet, gilt die gesamte Buchführung als formell fehlerhaft. In solchen Fällen ist die Finanzbehörde berechtigt, den Umsatz des Gastronomiebetriebs auf Basis von Richtsätzen (Richtsatzsammlung) schätzungsweise zu erhöhen. Wir stellen sicher, dass Ihre Systeme GoBD- und TSE-konform eingerichtet sind.

Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags- (bis zu 50 %), Feiertags- (bis zu 125 % bzw. 150 %) und Nachtarbeit (25 % bzw. 50 %) bleiben nach § 3b EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Grundlohn 25 € pro Stunde nicht übersteigt. Voraussetzung ist eine minutengenaue, stundennachweisbare Zeiterfassung. Wir richten die Abrechnungsprozesse digital für Ihr Team ein.

Speisen und Getränke, die der Inhaber oder dessen Familie dem Betrieb entnehmen, müssen als unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden. Um komplizierte Einzelaufzeichnungen zu vermeiden, setzt das Finanzamt amtliche Pauschbeträge für Sachentnahmen an. Erhalten Mitarbeiter kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten, müssen diese mit dem amtlichen Sachbezugswert als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesetzt werden.

Der Prüfer erscheint unangekündigt, weist sich aus und darf sofort Kassensturz, Einsicht in die Kassenbücher und den Export der TSE-Daten (TAR-Dateien) verlangen. Ein ordnungsgemäßes Kassenbuch, der Tagesabschlussbon und die gedruckte Verfahrensdokumentation müssen griffbereit liegen. Wir bereiten Ihren Betrieb mit Notfall-Leitfäden auf diesen Fall vor.

Wird ein eigener Gastronomiebetrieb nicht selbst weitergeführt, sondern mitsamt Inventar verpachtet, liegt steuerlich eine Verpachtung im Ganzen vor. Der Verpächter kann wählen, ob er die stillen Reserven sofort versteuert oder den Betrieb steuerneutral fortführt (Verpächterwahlrecht). Wir sichern die Verpächter-Erklärung ab, um eine ungewollte Betriebsaufgabe mit Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden.

Der Fachbereich steht unter der Leitung von Dr. Dominik Tschinkl und Steuerberater Elmar Menzel. Gastronomen und Hoteliers profitieren von tiefem Branchenwissen und lückenloser Betreuung an unseren Kanzleistandorten Lohr, Gemünden und Würzburg.