
Elmar Menzel
Dipl.-Betriebswirt (FH) und Steuerberater
Er ist Experte für die Begleitung von Betriebsprüfungen sowie für Existenzgründungsberatung und betriebswirtschaftliche Planung.

Dipl.-Betriebswirt (FH) und Steuerberater
Er ist Experte für die Begleitung von Betriebsprüfungen sowie für Existenzgründungsberatung und betriebswirtschaftliche Planung.

Steuerberaterin
Sie ist Expertin für die Erstellung von Jahresabschlüssen, privaten Einkommensteuererklärungen und die Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen.
Sie bewahren Ihre Gewerbesteuerfreiheit. Wir stufen Ihre Tätigkeit nach § 18 EStG ein und grenzen schädliche gewerbliche Nebentätigkeiten rechtssicher ab.
Sie schonen Ihre liquiden Mittel bei ausstehenden Kundenrechnungen. Wir beantragen die Ist-Versteuerung, damit Sie die Umsatzsteuer erst nach dem Zahlungseingang abführen.
Sie machen berufliche Raumkosten steuerlich geltend. Wir berechnen den Abzug für Ihr Arbeitszimmer oder setzen die Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 Euro an.
Sie bauen ein geschütztes Polster für den Ruhestand auf. Wir integrieren Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken und Basisrenten als Sonderausgaben in Ihre Steuerplanung.
Sie starten rechtssicher, da wir Ihre Einstufung klären und zur passenden Rechtsform wie der PartG mbB beraten.
Sie behalten den Überblick, während wir Ihre Zahlungsströme streng nach dem Zufluss- und Abflussprinzip verbuchen.
Sie bewahren Ihre Liquidität durch unsere vorausschauende Anpassung Ihrer laufenden Steuervorauszahlungen.
Sie schließen das Jahr planbar ab, weil wir Ihre EÜR und die private Einkommensteuererklärung fristgerecht erstellen.
FRAGEN UND ANTWORTEN
Sie schützen Ihre gesamten Einkünfte vor der Gewerbesteuer. Bei Personengesellschaften kann bereits eine gewerbliche Nebentätigkeit wie der Verkauf von Produkten die gesamten Einkünfte gewerblich machen (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Wir strukturieren Ihre Tätigkeitsbereiche rechtzeitig und trennen diese ab.
Sie reduzieren den Aufwand Ihrer Buchhaltung. Freiberufler dürfen als Einzelpersonen oder in Personengesellschaften ihren Gewinn unabhängig von der Umsatzhöhe über die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Für eine GmbH gilt dies nicht. Dabei greift das Zufluss- und Abflussprinzip, das wir für Ihre Steuerplanung einsetzen.
Sie begrenzen Ihre persönliche Haftung bei beruflichen Fehlern auf das Gesellschaftsvermögen. Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) schützt das Privatvermögen der Partner, erfordert jedoch eine Pflicht-Haftpflichtversicherung. Wir prüfen, ob sich dieser Schritt für Ihre Praxis oder Sozietät anbietet.
Sie senken Ihren Aufwand bei der Rechnungsstellung. Seit 2025 dürfen Sie die Regelung nutzen, wenn Ihr Vorjahresumsatz 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro nicht überschritten wird. Wir überwachen diese Umsatzgrenzen für Sie im Hintergrund.
Sie behalten bei der Veräußerung Ihres Lebenswerks den Überblick über die Steuerlast. Bei der Abgabe der Kanzlei oder des Büros können gesetzliche Freibeträge und der ermäßigte Steuersatz genutzt werden. Wir berechnen die Auswirkungen und strukturieren den Übergang rechtssicher für Sie.
Sie vertrauen auf erfahrene Berater für betriebswirtschaftliche Planung und private Vermögensfragen. Elmar Menzel und Cassandra Schelter, M.Sc. steuern Ihre Mandate mit tiefem Verständnis für freiberufliche Strukturen. Wir beraten Sie persönlich an den Standorten Lohr, Gemünden und Würzburg.