
Ute König
Dipl.-Betriebswirtin (FH) und Steuerberaterin
Sie ist Expertin für die steuerliche Betreuung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie für Beratung im E-Commerce.

Dipl.-Betriebswirtin (FH) und Steuerberaterin
Sie ist Expertin für die steuerliche Betreuung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie für Beratung im E-Commerce.

Zertifizierter TAX.IT.MANAGER (FSB GmbH)
Er ist Experte für die Digitalisierung und Automatisierung von Buchhaltungsprozessen sowie die Erstellung von Verfahrensdokumentationen.
Sie begegnen unangekündigten Kassennachschauen gut vorbereitet. Wir prüfen Ihre Systeme auf die zertifizierte TSE und übernehmen die ELSTER-Meldung beim Finanzamt.
Sie setzen die gesetzlichen Vorgaben für den Empfang digitaler Rechnungen um. Wir richten Ihre Systeme für den strukturierten Austausch mit Lieferanten ein.
Sie behalten die Transparenz über Ihre täglichen Zahlungsströme. Wir automatisieren den Abgleich von Terminal-Auszahlungen, Gebühren und tatsächlichen Kassenumsätzen.
Sie steuern Ihr Sortiment auf Basis verlässlicher Zahlen. Wir analysieren Ihren Rohertrag sowie Schwund und gleichen diese Werte vorausschauend mit der Richtsatzsammlung ab.
Sie gewinnen technische Sicherheit, weil wir Ihre Kassensysteme auf GoBD-Konformität und Schnittstellen prüfen.
Sie sparen tägliche Handgriffe, da wir die Übertragung Ihrer Abschlüsse in unsere Buchhaltung strukturieren.
Sie steuern Ihr Sortiment präzise durch unsere monatlichen Daten zu Wareneinsatz und Rohertrag.
Sie treten Banken souverän gegenüber, während wir Ihre Bilanzen und die Anlagenbuchhaltung fertigstellen.
FRAGEN UND ANTWORTEN
Sie schützen sich vor Hinzuschätzungen durch das Finanzamt. Der Prüfer darf jederzeit ohne Vorankündigung die ordnungsgemäße Kassenführung und die Verfahrensdokumentation kontrollieren. Wir bereiten Ihre Abläufe so vor, dass Sie solche Prüfungen sachlich und rechtssicher begleiten.
Sie setzen die Vorgaben im Umgang mit Großhändlern und Lieferanten um. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 gilt für Betriebe mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz auch eine Ausstellungspflicht, ab 2028 für alle Unternehmen. Rechnungen an Privatkunden bleiben grundsätzlich ausgenommen.
Sie bieten Ihrem Team Vorteile, die nicht zur Steuerlast werden. Jedem Mitarbeiter steht ein jährlicher Freibetrag von 1.080 Euro für rabattierte Waren aus dem eigenen Sortiment zu (§ 8 Abs. 3 EStG). Wir binden diesen Rabatt in Ihre laufende Lohnabrechnung ein.
Sie wahren die Flexibilität einer offenen Kasse unter Einhaltung der Formvorschriften. Diese Kassenführung bleibt zulässig, erfordert jedoch zwingend einen täglichen, retrograd erstellten Kassenbericht. Wir statten Sie mit den richtigen Vorlagen aus, um das Risiko formeller Mängel zu senken.
Sie nutzen die Kosten für Ladenbau und Modernisierung zur Senkung Ihrer Steuerlast. Abhängig von der vertraglichen Gestaltung und Nutzungsdauer werden solche Einbauten über mehrere Jahre abgeschrieben. Wir bewerten Ihre Investitionen und integrieren sie passgenau in die Anlagenbuchhaltung.
Sie profitieren von der engen Verzahnung steuerlicher und technischer Betreuung. Ute König betreut gemeinsam mit dem zertifizierten TAX.IT.MANAGER Christoph Schelter Ihre Mandate. Wir beraten Sie an den Standorten Lohr, Gemünden und Würzburg.