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Asset Protection. Vermögen schützen.
Asset Protection. Vermögen schützen.

VERMÖGENDE PRIVATPERSONEN & ASSET PROTECTION

Sie schützen Ihr Vermögen langfristig für die nächste Generation.

Komplexes Kapital- und Immobilienvermögen erfordert eine individuelle Steuerstrategie. Wir sichern Ihre Vermögenswerte vor übermäßigen Steuerzugriffen, optimieren Kapitalerträge und strukturieren die geordnete Weitergabe an die nächste Generation.

Dr. Dominik Tschinkl

Steuerberater

Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg und Spezialist für das Investmentsteuergesetz sowie die Besteuerung privater und betrieblicher Kapitalanlagen.

Dr. Moritz Menzel, LL.M.

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Experte für strukturierten Vermögensschutz (Asset Protection), Familiengesellschaften und schenkungsteuerfreie Übertragungsmodelle.

Besteuerung von Kapitalvermögen & Fonds

Die Ertragsbesteuerung von Aktien, Investmentfonds und Derivaten verlangt nach feingliedriger Abstimmung. Wir nutzen Teilfreistellungen nach dem InvStG, verrechnen Verlusttöpfe rechtssicher und optimieren Ihre globale Anlagestruktur.

Asset Protection & Familiengesellschaften

Vermeiden Sie die Fragmentierung Ihres Familienvermögens. Durch die Bündelung von liquiden Mitteln, Beteiligungen und Immobilien in Familien-KGs oder Poolgesellschaften schützen Sie Ihr Vermögen vor Haftungs- und Scheidungsrisiken.

Erbschaft- & Schenkungsteuerstrategie

Hohe Vermögen überschreiten gesetzliche Freibeträge schnell. Wir entwickeln gestaffelte Übertragungspläne unter Vorbehalt von Nießbrauchs- und Widerrufsrechten, um das Vermögen stufenweise steuerfrei an Kinder oder Enkel zu übergeben.

Steuerliche Vertretung & Deklaration

Von der hochkomplexen Einkommensteuererklärung über Verlustverrechnungsanträge bis hin zu Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen: Wir übernehmen die komplette Deklaration gegenüber den Finanzbehörden mit absoluter Diskretion.

Vermögens-Analyse:

Sichtung Ihrer Vermögenswerte (Kapitalanlagen, Beteiligungen, Immobilien) und Identifikation steuerlicher Optimierungspotenziale.

Struktur-Entwicklung:

Ausarbeitung individueller Schutz- und Nachfolgekonzepte (Familienpools, Vermögensgesellschaften, Nießbrauch).

Schenkung & Deklaration:

Rechtssichere Erstellung aller Steuererklärungen und Abstimmung mit Notaren bei Vermögensübertragungen.

Dauerhafte Betreuung:

Jährliche Überprüfung der Anlagestruktur auf Anpassungen im Steuerrecht zur Sicherung des Vermögensstamms.

Sichern Sie Ihr privates Vermögen vorausschauend ab.

Lassen Sie uns in einem vertraulichen Rahmen klären, wie Sie Ihre Kapitalerträge optimieren und Ihr Vermögen schützen.

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Häufige Fragen zum Thema Vermögende Privatpersonen

Nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG) bleiben Gewinne und Dividenden aus Investmentfonds zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei, um die Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen. Bei Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung im Privatvermögen 30 %, bei Immobilienfonds 60 % (bzw. 80 % bei ausländischen Immobilien). Wir stellen sicher, dass Banken und Finanzämter diese Freistellungen bei Ihrer Steuerfestsetzung korrekt berücksichtigen.

Durch die Einbringung von Vermögen in eine Familien-KG werden die Familienmitglieder als Kommanditisten beteiligt, während der Senior-Partner als Geschäftsführer die alleinige Entscheidungsbefugnis behält. Über gesellschaftsvertragliche Abfindungsklauseln, Rückforderungsrechte und Vorkaufsrechte wird verhindert, dass Vermögenswerte bei Scheidungen oder Gläubigerzugriffen aus der Familie abfließen.

Ehepartner können bis zu 500.000 € steuerfrei übertragen, jedem Kind stehen pro Elternteil alle 10 Jahre 400.000 € zur Verfügung (bei Enkeln 200.000 €). Durch vorausschauende, 10-jährlich gestaffelte Übertragungsfahrpläne lassen sich auch große Vermögen im Laufe der Zeit steuerlich günstig auf die nächste Generation übertragen.

Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz (z. B. im Ruhestand) jedoch unter 25 %, prüft das Finanzamt auf Antrag im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Kapitalerträge mit Ihrem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert werden. Zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer wird dann erstattet.

Nein, Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nach § 20 Abs. 6 EStG gesetzlich nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden, nicht mit Zinsen, Dividenden oder anderen Einkunftsarten. Wir verwalten Ihre Verlusttöpfe bei unterschiedlichen Banken und stellen fristgerecht bis zum 15. Dezember die erforderlichen Verlustbescheinigungsanträge für die Steuererklärung.

Weil bei uns mit Dr. Dominik Tschinkl und Dr. Moritz Menzel, LL.M. zwei ausgewiesene akademische Experten für Investment- und Nachfolgerecht persönlich beraten. Ihre Angaben bleiben vertraulich. Sie erhalten maßgeschneiderte Konzepte und persönliche Betreuung an unseren Standorten Lohr, Gemünden und Würzburg.