
Ute König
Dipl.-Betriebswirtin (FH) und Steuerberaterin
Expertin für die laufende Betreuung komplexer Personen- und Kapitalgesellschaften, Rechnungslegung nach HGB und Steuerrecht sowie bilanzielle Abbildung von Gesellschafterstrukturen.

Dipl.-Betriebswirtin (FH) und Steuerberaterin
Expertin für die laufende Betreuung komplexer Personen- und Kapitalgesellschaften, Rechnungslegung nach HGB und Steuerrecht sowie bilanzielle Abbildung von Gesellschafterstrukturen.

Steuerberaterin, Fachautorin und Gutachterin
Sie ist spezialisiert auf die rechtssichere Jahresabschlussbetreuung, Bewertung von Betriebsvermögen und die Bilanzierung mittelständischer Unternehmen.
Präzision in der Rechnungslegung schützt vor unliebsamen Überraschungen bei Betriebsprüfungen. Wir erstellen Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) für Unternehmen aller Rechtsformen – termingerecht, rechtssicher und offenlegungskonform.
Gesetzliche Bewertungswahlrechte und Abschreibungspotenziale lassen sich gezielt steuern. Wir optimieren Ihr Bilanzbild – sei es zur Minimierung der Ertragsteuerlast oder zur Stärkung der Eigenkapitalquote für Kreditverhandlungen.
Transparenzpflichten erfordern strikte Einhaltung digitaler Taxonomien. Wir übernehmen die Aufbereitung und Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt sowie die fristgerechte Hinterlegung oder Veröffentlichung im Unternehmensregister.
Veränderungsprozesse bei Personengesellschaften verlangen Spezialwissen. Wir entwickeln Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Gesellschafterwechseln, Einbringungen oder Abfindungen, um stille Reserven gezielt zuzuweisen.
Nahtlose Integration Ihrer Buchhaltungsdaten und Abstimmung aller Bilanzkonten über digitale Schnittstellen.
Gezielte Vorab-Betrachtung von Ermessensspielräumen, Sonderabschreibungen und Rückstellungen vor dem Jahresabschluss.
Ausarbeitung der Bilanz nebst Anhang und Lagebericht sowie finale Besprechung der Ergebnisentwicklung auf Augenhöhe.
Vollständige Übermittlung an die Finanzbehörden und Abwicklung aller Offenlegungspflichten im Unternehmensregister.
FRAGEN UND ANTWORTEN
Die Handelsbilanz dient der Information von Gläubigern, Banken und Gesellschaftern über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nach den Vorschriften des HGB. Die Steuerbilanz bildet die Grundlage für die Festsetzung der Ertragsteuern (Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuer) gegenüber dem Finanzamt. Durch unterschiedliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften (z. B. bei Abschreibungen oder Rückstellungen) weichen beide Bilanzen voneinander ab. Wir nutzen das Instrument der Einheitsbilanz mit steuerlichen Überleitungsrechnungen, um den Aufwand effizient zu halten, ohne steuerliche Nachteile in Kauf zu nehmen.
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) und haftungsbeschränkte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres beim Unternehmensregister einreichen. Für kleine Gesellschaften gelten Erleichterungen: Sie müssen die Bilanz oft nur hinterlegen, statt sie vollumfänglich zu veröffentlichen. Eine Überschreitung der Frist führt zu automatischen Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz. Wir steuern die Prozesse so, dass Fristen sicher eingehalten werden und Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
Der Gesetzgeber sichert Unternehmen bilanzpolitische Spielräume zu. Dazu gehören die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen, die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) nach § 7g EStG vor geplanten Anschaffungen, das Passivieren von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften sowie die steueroptimierte Bildung von Rückstellungen. Im Rahmen der Jahresabschlussanalyse prüfen wir vor dem Bilanzstichtag, welche Maßnahmen Ihre Steuerlast zielgerichtet senken.
Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) bilden Sonderbilanzen Wirtschaftsgüter ab, die einem einzelnen Gesellschafter gehören, aber der Gesellschaft dienen (z. B. ein dem Unternehmen überlassenes Grundstück). Ergänzungsbilanzen korrigieren die Wertansätze der Gesamthandsbilanz für einzelne Gesellschafter – etwa wenn ein Gesellschafter bei Eintritt einen höheren Preis bezahlt hat als der Buchwertanteil entspricht. Diese Bilanzen sind essenziell, um steuerliche Ergebnisse gerecht und rechtssicher aufzuteilen.
Die Betreuung von Bilanzierungs- und Rechnungslegungsmandaten erfolgt federführend durch Ute König (Dipl.-Betriebswirtin FH, Expertin für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) sowie Nathalie Weikert, M.Sc. (Steuerberaterin und Gutachterin). Gemeinsam mit dem Team stellen sie sicher, dass Ihr Jahresabschluss sowohl den hohen Anforderungen des Handels- und Steuerrechts als auch Ihren strategischen Zielen entspricht.